Pflichtunterlagen zur Ausbildung:
Diese Unterlagen sind zu Beginn der Ausbildung an alle Auszubildenden auszuhändigen:
- Dokumentation über die Anfertigung von Röntgenaufnahmen
- Anmeldungsformular für die Berufsschulen in Rheinland-Pfalz
- Unterlagen zum schriftlichen Ausbildungsnachweis
Es ist Bestandteil des Ausbildungsverhältnisses, dass die Auszubildenden für die Dauer der Ausbildung einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen haben.
In der Regel sind 50 Berichte in der gesamten Ausbildungszeit zu erstellen.
Die Eintragungen sind regelmäßig nach Absprache dem Ausbilder oder der Ausbilderin vorzulegen. Diese bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift.
Weitere Informationen zur Ausbildung:
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/ zur Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22. August 2005
- Handlungsleitfaden des Landesausschusses für Berufsbildung Rheinland-Pfalz